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Konvention für Gewebe und Textilien e.V.
Die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilwirtschaft sind seit mehr als 60 Jahren eine große Hilfe für die gesamte Branche. Sie werden von der Textil- und Bekleidungsindustrie verwendet und zuletzt in der Fassung von 2015 revidiert. Das Bundeskartellamt hat die kartellrechtliche Unbedenklichkeit der Bedingungen festgestellt.
Im Rahmen der Konvention werden auch Einkaufsbedingungen von Abnehmern geprüft, und zwar auf ihre Vereinbarkeit sowohl mit den Einheitsbedingungen als auch mit den geltenden Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches sowie der umfangreichen hierzu ergangenen Rechtsprechung.
Die Mitglieder erhalten regelmäßig Informationen über neue Einkaufsbedingungen von Abnehmern sowie eine Beurteilung der dort formulierten Klauseln.
Im Bereich der Technischen Textilien bietet die Geschäftsstelle Beratung zu speziellen Einheitsbedingungen der Zulieferindustrie. Gleichermaßen können Zweifelsfragen bei Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Geschäftsstelle geklärt werden.
In unregelmäßigen Abständen werden Schulungsveranstaltungen für den Vertrieb der Mitglieder angeboten, meist gemeinsam mit anderen Fachverbänden der Textil- und Modeindustrie.