Beihilfe-Expertise mit konkretem Ergebnis

Eine Mitgliedschaft im IVGT zahlt sich aus:

Für energieintensive Textilunternehmen sind staatliche Kompensationsmechanismen ein fester Bestandteil der wirtschaftlichen Planung. Der IVGT hat sich in diesem Bereich als kompetenter Partner seiner Mitgliedsunternehmen etabliert und erzielt ein finanzielles Ergebnis, das die Mitgliedschaft unmittelbar rechtfertigt. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) regelt seit 2021, wie Unternehmen aus besonders wettbewerbsintensiven Sektoren von den Kosten des nationalen Brennstoffemissionshandels entlastet werden. Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001, EMAS oder ISO 50005; die Anträge sind jährlich bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einzureichen.

Um eine Carbon-Leakage-Kompensation nach der BECV zu erhalten, müssen Unternehmen ab dem Abrechnungsjahr zertifizierte Managementsysteme betreiben und Klimaschutzmaßnahmen umsetzen. Der IVGT begleitet seine Mitglieder bei diesem formal anspruchsvollen Prozess gemeinsam mit erfahrenen Servicepartnern. Das Ergebnis: Durch erfolgreiche BECV-Anträge konnten Mitgliedsunternehmen bislang jährlich rund 500.000 € an CO₂-Kosten zurückerhalten.

SPK: Erweiterung für stromintensive Betriebe

Die Strompreiskompensation (SPK) gleicht die indirekten CO₂-Kosten aus, die Stromerzeuger über den Strompreis an ihre industriellen Kunden weitergeben. Im Textilbereich sind die NACE-Codes 13.10 (Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei, einschließlich Zwirnerei) sowie 13.95 (Herstellung von Vliesstoffen und Erzeugnissen daraus) beihilfeberechtigt. Eine Erstattung von bis zu 75 % der indirekten CO₂-Kosten ist für die Abrechnungsjahre 2025 bis 2030 möglich; eine Doppelförderung über EEG, EEV oder KWKG ist ausgeschlossen.

Die im BECV-Verfahren aufgebaute Expertise des IVGT und seiner Servicepartner lässt sich direkt auf die SPK übertragen. Aktuell unterstützt der IVGT seine Mitglieder gezielt bei der SPK-Antragstellung. Die Antragsfrist für die SPK endet bereits am 17. August 2026, betroffene Unternehmen sollten daher schnell handeln.

Der Mehrwert einer Mitgliedschaft für energie- und stromintensiv produzierende Textilunternehmen liegt hier in einem greifbaren Vorteil: eine fundierte regulatorische Begleitung, ein etabliertes Netzwerk geprüfter Servicepartner und eine nachweisliche Erfolgsbilanz bei der Rückgewinnung von CO₂- und Stromkosten.

Es lohnt sich, dieses Potenzial frühzeitig mit den IVGT-Experten zu prüfen. Gerne finden wir in zehn Minuten gemeinsam heraus, ob Sie betroffen sind.