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< 2. Fachgespräch "Dialog in der Textilkette zu aktuellen PSA-Themen"
02.10.2017 Kategorie: Teaser

Einsatz der FC C6-Chemie bis auf weiteres möglich


Die EU-Kommission hat im Juni 2017 ein Beschränkungsverfahren gegen PFOA und Vorläufersubstanzen abgeschlossen. Demnach darf PFOA ab 4. Juli 2020 nicht mehr hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. In Gemischen liegt die Obergrenze für PFOA bei 25 ppb und für PFOA-Vorläuferverbindungen bei 1.000 ppb. Es gibt Ausnahmeregelungen für Arbeitsschutztextilien. Die von der Industrie und den Verbänden erreichten Änderungen ermöglichen den Einsatz der FC C6-Chemie bis auf weiteres. (...) Mehr hier.